Tätig werden darf bzw. muß bei einer Straftat ein Staatsanwalt immer
Nur muß immer der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Mit der Durchsuchung hat sich die Staatsanwalt selbst extrem unter Druck gesetzt, etwas Belastendes zu finden, das vor Gericht auch als erhebliche Straftat gewürdigt wird. Ansonsten haben sie Ihrer Karriere keinen Gefallen getan, da dieser Fall in die Rechtsgeschichte eingehen wird.
Bin zum Glück kein Jurist, daher ist das meine ganz private Laienmeinung.