Verbindliche Auskünfte für komplexe Sachverhalte mit unklaren Regelungen oder Interpretationsspielraum

Miesepeter, Dienstag, 17.02.2026, 11:46 (vor 1 Tag, 15 Stunden, 15 Min.) @ helmut-1560 Views
bearbeitet von Miesepeter, Dienstag, 17.02.2026, 11:51

Du schreibst:

die verbindliche Auskunft muss VOR der Entstehung des Sachverhalts eingeholt werden.

Wie geht das?

Hallo Helmut,

indem du den Sachverhalt ausführlich schriftlich darlegst und um eine steuerrechtliche Einordnung bittest. Dies wird idR angewandt bei Sachverhalten, die sehr komplex oder steuerrechtlich nicht eindeutig sind, oftmals geht es um größere Beträge. Bei den Sachverhalten, die du weiter unten aufführst, ist das nicht notwendig, denn die sind steuerlich eindeutig geregelt.


Zu Beginn muss ich darauf hinweisen, dass ich das während meiner selbständigen Tätigkeit in Deutschland praktiziert habe. In Rumänien habe ich das nie benötigt, da hatte ich gute Buchhalter. Was möglicherweise hier im Forum andere nicht wissen, - in Rumänien gibts keine Steuerberater in dem Sinn wie in Deutschland, wo der Steuerberater (zu Recht oder Unrecht?) als der verlängerte Arm des Finanzamts bezeichnet wird.

Schau mal hier: Steuerberater in Rumänien

Da gibt es bessere und schlechtere, ganz wie in Deutschland.

Manche geben die gesamten Belege im Schuhkarton ab, manche bereits vorsortiert. Wirkt sich natürlich auf die monatliche Gebühr für diese Dienstleistung aus.

Ganz wie in Deutschland.


Der/die Contabil erstellt dan die monatlichen (oder vierteljährlichen) Meldungen ans FA, macht die Lohnbuchhaltung, erledigt die Abgaben, etc., aber alles zum Vorteil des zu betreuenden Betriebes. Hat man Pech und kommt an einen schlampigen Contabil, dann merkt man das leider oftmals viel zu spät.

Ganz wie in Deutschland.

Steuerrechtsanwälte gibt es in Rumänien, auch exzellente, aber die kosten halt was.

Zum angesprochenen Satz:

Ich nenne als Beispiel einen Problempunkt:

Ich möchte eine teure Maschine kaufen, das heißt, ich hab das vor, weswegen ich die Auskunft des Sahbearbeiters benötige. Ist das nun "vor der Entstehung"?

Ja. Du kannst aber nicht den Sachbearbeiter im Finanzamt fragen (kannst du auch, der gibt dir auch Auskunft, aber eben keine verbindliche Auskunft - wobei auch hier: wenn du es schriftlich hast vom lokalen Finanzamt, und bekommst eine Prüfung von selbigem lokalen Finanzamt, dann hast du gute Chancen, dass man die Auskunft - auch wenn sie falsch ist - anerkennen wird und den Sachverhalt unter den Tisch fallen lässt - muss aber nicht)


Ich will wissen, in welche Kategorie der Finanzer das bei der Abschreibung gibt, ob ich das über einen Finanzierungskredit bei der Bank kaufe, oder über Leasing, oder als Mietkauf, oder ob ich die Rechnung splitte, - entsprechend formuliere und dann habe ich nicht eine große Quittung, sondern drei kleinere.

Anderes Beispiel ist ein teures Auto, z.B. ein PKW. Kaufe ich das auf die Firma, dann habe ich als juristische Person mit Vorsteuerabzugsberechtigung die Möglichkeit, die Mwst. abzuziehen. Kaufe ich das als Privatmensch, dann nicht, kann das Ding dann aber an mich als Geschäftsführer vermieten. Wer kommt dann für die laufenden Reparaturen und Serviceleistungen auf? Kann ich das dem Betrieb unterjubeln?

Und lauter solche Sachen.

Diese alltäglichen Fragen beantwortet dir alle ein guter Contabil (die sind nicht vergleichbar mit einem normalen Buchhalter in Deutschland, das vergleichbare Statut wäre in etwa geprüfter Bilanzbuchhalter IHK in Deutschland) oder ein Consultant fiscal. Und wenn du es von ihm eindeutig haben möchtest, dann lässt du dir von ihm die gesetzliche Grundlage in einer Begründung nennen, die du dann überprüfen kannst.

Höchstens bei einer nachträglichen Korrektur in der Form, das ich z.B. dieses Auto (sagen wir mal 50 T €) erst auf die Firma kaufe, dann schluckt das FA die 10 T € der Mwst. Verkaufe ich das Vehikel nach einem Jahr als gebraucht an mich selbst, für die Hälfte, dann habe ich mir 5 T € an Mwst. gespart, die aus meiner privaten Geldbörse kommen. Klar ist die Info auch dann hilfreich, ob der Finanzer das so schluckt. Aber da ist die Aktion bereits gelaufen.

Das ist alles gesetzlich genaustens geregelt - du bist nicht der Erste, der auf solche Ideen kommt. Da brauchst du keine verbindliche Auskunft, und wirst auch keine bekommen, außer vielleicht einen Hinweis auf die entsprechenden Schriftstellen in der Steuergesetzgebung.

Was Du zu suchen scheinst, ist ein Steuerberater, der dir hilft die Grauzonen auszutesten - das gibt es auch, aber das ist nicht der übliche Berufsstandard (schon allein aus haftungsrechtlichen Erwägungen einleuchtend). Es muss aber dazu auch die Grauzonen geben, um sie auszutesten, die von dir genannten Fälle sind jedoch alle eindeutig geregelt. Das bedeutet nicht, dass man auf eigenes Risiko nicht dennoch verschiedene Konstruktionen austesten kann - dann muss man aber damit rechnen, dass dies bei einer Steuerprüfung auffällt und die Steuerschuld entsprechend nachträglich korrigiert wird. Das wird im allgemeinen dann teurer als die direkte steuerlich korrekte Behandlung. Nun bekommt nicht jeder Betrieb regelmäßige Prüfungen (ich weiß von Betrieben in Bukarest, die seit 25 Jahren keine Steuerprüfung erlebt haben), und nicht jeder Steuerprüfer findet alle solchen "kreativen" Buchhaltungsartefakte. Die Wahrscheinlichkeit der nachträglichen Versteuerung ist also < 100%. Jetzt multiplizierst du die angenommene Wahrscheinlichkeit mit den Mehrkosten (sagen wir 100% zusätzlich zur ursprünglichen Summe), und dann hast du eine grobe Bewertungsformel, falls du eine Spielernatur bist :)

Gruss,
mp

PS: mein (ungefragter) Rat: lass die Sachen bleiben, wenn auf die Frage:

Kaufe ich das als Privatmensch, dann nicht, kann das Ding dann aber an mich als Geschäftsführer vermieten. Wer kommt dann für die laufenden Reparaturen und Serviceleistungen auf? Kann ich das dem Betrieb unterjubeln?

Dir nicht sofort die VORHER zu beachtenden Themenkomplexe wie Geschäftszweck, Selbstkontraktierungsklausel, marktübliche Bedingungen usw. einfallen. Dann ist dein Risiko bei einer Steuerprüfung hoch. Der Steuerberater kann dir im Zweifelsfalle helfen, dir die Rechtslage und die allgemein übliche Rechtsprechung in Rumänien zu erklären (die teilweise von der deutschen Rechtsprechung abweicht), er kann dir aber keine verbindliche Auskunft geben, da die Rechtsprechung in Rumänien nicht einheitlich ist - ein Gericht in Sibiu KANN einen Sachverhalt anders einschätzen als ein Gericht in Suceava, das kommt auch ständig vor - dann viel Glück bei dem Marsch durch die Instanzen.


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