Respekt, scheinst Dich auszukennen
Da gebe ich unter Deinem Artikel einen Ausweg, welcher neuen Mitlesern helfen könnte, Fehler zu bereinigen, welche sie Anfangs aus Unkenntnis gemacht haben.
Eine kaum zu findende Perle im Steuerdschungel / Steuerparadies:
(1) Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html
LG
D-Marker (ungeimpft)