Das Problem stellt sich für mich nun anders dar:
Du schreibst:
die verbindliche Auskunft muss VOR der Entstehung des Sachverhalts eingeholt werden.
Wie geht das?
Zu Beginn muss ich darauf hinweisen, dass ich das während meiner selbständigen Tätigkeit in Deutschland praktiziert habe. In Rumänien habe ich das nie benötigt, da hatte ich gute Buchhalter. Was möglicherweise hier im Forum andere nicht wissen, - in Rumänien gibts keine Steuerberater in dem Sinn wie in Deutschland, wo der Steuerberater (zu Recht oder Unrecht?) als der verlängerte Arm des Finanzamts bezeichnet wird.
Da hat man einen Vertrag mit einem (oder einer) sog. Contabil, was nichts anderes als Buchhalter bedeutet, und dort gibt man seine Wünsche und seine ganzen Unterlagen ab, je nachdem in welcher Art. Manche geben die gesamten Belege im Schuhkarton ab, manche bereits vorsortiert. Wirkt sich natürlich auf die monatliche Gebühr für diese Dienstleistung aus.
Der/die Contabil erstellt dan die monatlichen (oder vierteljährlichen) Meldungen ans FA, macht die Lohnbuchhaltung, erledigt die Abgaben, etc., aber alles zum Vorteil des zu betreuenden Betriebes. Hat man Pech und kommt an einen schlampigen Contabil, dann merkt man das leider oftmals viel zu spät. In dem Fall ist es dann am besten, man liquidiert die Firma und macht eine andere auf. Kann man Verfehlungen des Contabils nachweisen, dann ist man mit einem guten Anwalt auch als Geschäftsführer von der Verpflichtung befreit, die einbehaltenen Sozialabgaben (z.B. Lohnsteuern, etc.) zu bezahlen, die einem nach einem Konkurs als "Privathobby" aufgedrückt werden und für die man normalerweise haftet.
Steuerrechtsanwälte gibt es in Rumänien, auch exzellente, aber die kosten halt was.
Zum angesprochenen Satz:
Ich nenne als Beispiel einen Problempunkt:
Ich möchte eine teure Maschine kaufen, das heißt, ich hab das vor, weswegen ich die Auskunft des Sahbearbeiters benötige. Ist das nun "vor der Entstehung"?
Ich will wissen, in welche Kategorie der Finanzer das bei der Abschreibung gibt, ob ich das über einen Finanzierungskredit bei der Bank kaufe, oder über Leasing, oder als Mietkauf, oder ob ich die Rechnung splitte, - entsprechend formuliere und dann habe ich nicht eine große Quittung, sondern drei kleinere.
Anderes Beispiel ist ein teures Auto, z.B. ein PKW. Kaufe ich das auf die Firma, dann habe ich als juristische Person mit Vorsteuerabzugsberechtigung die Möglichkeit, die Mwst. abzuziehen. Kaufe ich das als Privatmensch, dann nicht, kann das Ding dann aber an mich als Geschäftsführer vermieten. Wer kommt dann für die laufenden Reparaturen und Serviceleistungen auf? Kann ich das dem Betrieb unterjubeln?
Und lauter solche Sachen.
Es liegt ja auf der Hand, dass ich die Auskunft vorher benötige, bevor ich die Aktion (oder Transaktion) getätigt habe. Wenn ich dann bereits den Kauf abgeschlossen habe und es liegt eine Rechnung vor, ist das Kind ja bereits in den Brunnen gefallen und die Auskunft des Finanzers hilft mir ja dann kaum mehr etwas.
Höchstens bei einer nachträglichen Korrektur in der Form, das ich z.B. dieses Auto (sagen wir mal 50 T €) erst auf die Firma kaufe, dann schluckt das FA die 10 T € der Mwst. Verkaufe ich das Vehikel nach einem Jahr als gebraucht an mich selbst, für die Hälfte, dann habe ich mir 5 T € an Mwst. gespart, die aus meiner privaten Geldbörse kommen. Klar ist die Info auch dann hilfreich, ob der Finanzer das so schluckt. Aber da ist die Aktion bereits gelaufen.