Das kommt eben drauf an, was man will und in welcher Größenordnung man sich befindet

helmut-1, Siebenbürgen, Montag, 16.02.2026, 12:51 (vor 6 Stunden, 39 Minuten) @ Plancius369 Views
bearbeitet von helmut-1, Montag, 16.02.2026, 12:55

Wir haben in unserer Technikerausbildung auch Steuerkunde und Buchführung gelehrt bekommen. Ich hab da schnell kapiert, woraufs ankommt und hab dem Lehrer der Steuerkunde auf seine Frage hin, was man denn unter doppelter Buchführung versteht, folgendes geantwortet:

Doppelte Buchführung bedeutet, dass ich eine Buchführung fürs Finanzamt mache, um die Abgaben auf geringstmöglichem Level zu halten und eine andere Buchführung für mich, damit ich weiß, ob ich das Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll führe.

Der Lacherfolg damals war mir sicher.

Als kleiner Quetschenbetrieb im Baunebengewerbe mit unter 5 AK habe ich das folgendermaßen gehalten:

Ich habe meine Ein- und Ausgabenrechnugn selbst gemacht, im Falle von Nachfragen eine befreundete Angestellte in einem Steuerberatungsbüro gefragt, die mich auch regelmäßig mit Neuerungen versorgt hat, was man ja nicht immer selbst in Erfahrung bringt. Es gilt immer noch das alte Sprichwort: Wer täglich arbeitet, hat keine Zeit, Geld zu machen.

Klar muss man auch etwas Interesse an der Materie mitbringen, sonst ist man verloren. Aber ich hatte einen hervorragenden Trick. Sicher gibt es immer Situationen, wo man irgendwas so oder auch so bewerten kann, egal, ob es Abschreibung oder was anderes ist, aus der Sicht des FA.

Mir war das Gesetz bekannt, wodurch der Beamte (auch der Finanzbeamte) verpflichtet ist, den Bürger zu seinem Vorteil zu beraten. Das habe ich leidlich ausgenützt. Wenn ich mir bei etwas nicht sicher war, oder es gab verschieden Interpretationsmöglichkeiten, dann bin ich zu meinem Sachbearbeiter beim FA gegangen, mit Terminsfestsetzung. Hab dem das Problem geschildert, und ihn gefragt, wie das denn gesetzlich korrekt und auch zu meinem Vorteil machbar ist.

Hat mir das erklärt und mit mir zusammen einen Weg gefunden, bei dem man die Kuh vom Eis kriegt. Nun weiß ich sehr wohl, dass man mit dem Mund viel erzählen kann, aber wenns dann darauf ankommt, dann huft jeder, wenn man nichts Schriftliches in der Hand hat.

Da habe ich mich eines Tricks bedient: ich habe dann ein Mail, oder auch früher ein Fax geschrieben, worin ich das wiederholt habe, was er mir gesagt hat. Ich habe mich als kleines Dummerchen hingestellt und ihm erklärt, dass ich das nur zur Sicherheit wiederhole, damit ich genau weiß, dass ich nichts falsch verstanden habe. Für den Fall, dass ich doch etwas falsch verstanden hätte, bitte ich um Korrektur. Das natürlich unter Fristsetzung. Dadurch hatte ich was in der Hand, was man schwarz auf weiß bezeichnet. Er hätte niemals abstreiten können, dass er mir das so oder so erklärt hat, schließlich war ja auch der Termin eingetragen.

Es ist niemals ein Rückschreiben gekommen, und es ist auch alles, was ich mit dem Heini vom FA durchgeboxt habe, klaglos über die Bühne gegangen. Ob es diese Regelung noch heute gibt, dass der FA-Beamte den Bürger zu seinem Vorteil beraten muss, das weiß ich nicht. Das war vor der Jahrtausendwende.

Wie mein Papi selig immer gesagt hat: "Blöd darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen".


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