Nachvollziehbar, was Du da schreibst.

helmut-1, Siebenbürgen, Montag, 16.02.2026, 15:45 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 17 Min.) @ DT525 Views

Wie ich schon sagte, meine Methode ist nun schon mehr als 20 Jahre her. Trotzdem stelle ich mir die Frage, wenn man das so macht, wie ich das getan habe, also mit sich dumm stellen und einer schriftlichen Bitte um Korrektur, wenn man was falsch verstanden hätte, - ginge das auch heute noch?

Die daran anschließende Frage: Könnte das Finanzamt dann das als nicht beweisbare Auskunft abstreiten, wenn man denen den Gesprächsinhalt nochmals unter die Nase reibt? Eigentlich nicht, denn es existiert ja ein Schriftverkehr, wenigstens einseitig.

Oder würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass in dem Fall, wenn dann das Finanzamt zurückschreibt: "Ja, ist in Ordnung, das haben Sie richtig verstanden" , - dass danach eine Gebühr für diese nicht einmal 10 Worte fällig wird?

Irgendwie eine Art Gratwanderung, - aber ich bin damals ganz gut damit gefahren. Gebühr habe ich niemals bezahlt, wurde auch nicht verlangt.


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