Nenne reale Beispiele ! Und nein, nichts dergleichen "wird vorgeschrieben" ..

Beo2, NRW Witten, Mittwoch, 31.08.2022, 09:26 (vor 1270 Tagen) @ Naclador4941 Views
bearbeitet von Beo2, Mittwoch, 31.08.2022, 10:17

Dadurch ist es aber nicht automatisch gZM. Gesetzliches ZM wird es erst dadurch, dass per Gesetz die Annnahme des Abgabegutes zur Erfüllung jedweder Schuld vorgeschrieben wird, nicht bloß der Abgabeschuld.

Nein, nichts dergleichen "wird vorgeschrieben", nirgendwo. Es herrscht Vertragsfreiheit über den Zahlungsmodus/-mittel zwischen allen Privaten. Du als Privater darfst dich bezahlen lassen, womit Du möchtest - das darfst Du mit jedem anderen Privaten vereinbaren.

Zeige mir die entsprechende gesetzliche Vorschrift, die für Privatverträge gilt.

Ein Abgabegut ist dadurch, dass es als Abgabe eingefordert wird, zunächst einmal Geld, denn es gilt ja zur Erfüllung der Abgabeschuld und muss zum Termin gehabt werden.

Eben. Es wird von jedem Abgabenpflichtigen dringend benötigt .. was ihn dazu zwingt, sich welches zu beschaffen .. selbst wenn nur in der Wechselstube (z.B. deiner Hausbank). NUR bilanzieren (für den Fiskus) musst Du in "Einheiten des Abgabenguts".
Dadurch wird das vorgeschriebene Abgabengut zum allgemein akzeptierten, ja zum begehrten Zahlungsmittel (Geld i.w.S.) AUCH zwischen den Privaten. Denn nur mit dem "vorgeschriebenen Abgabengut" kannst Du deine Steuerschuld erfüllen. Das ist der Vertrag aller Privaten MIT dem STAAT'! .. im Unterschied zu den möglichen Verträgen zwischen den Privaten.

Nochmals auf den Punkt gebracht : "Gesetzliches Zahlungsmittel" ist dasjenige Abgabengut, mit welchem sich der STAAT (für seine Dienstleistungen) von seinen abgabenpflichtigen Bürgern bezahlen lässt. Das können auch beliebige Naturalien sein .. und waren es auch. Ein anderes "gZM" gibt es nicht.
Gruß, Beo2


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