Das ist in meinen Augen nicht zwingend.
Ein Abgabegut ist dadurch, dass es als Abgabe eingefordert wird, zunächst einmal Geld, denn es gilt ja zur Erfüllung der Abgabeschuld und muss zum Termin gehabt werden.
Dadurch ist es aber nicht automatisch gZM. Gesetzliches ZM wird es erst dadurch, dass per Gesetz die Annnahme des Abgabegutes zur Erfüllung jedweder Schuld vorgeschrieben wird, nicht bloß der Abgabeschuld.
Daher meine ich, dass es auch Geld geben kann, welches NICHT gleichzeitig gZM ist. Wenn es aber ein gZM gibt, dann muss es das Geld sein.
Gruß,
Naclador