"Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Kommission nutzen die Bestimmungen des EU-Rechts für Notfallsituationen in vollem Umfang, "

Martin, Montag, 09.08.2021, 17:43 (vor 1589 Tagen) @ Ladygent3021 Views

Ein Spiel mit Worten. Die 'bedingte Marktzulassung' ist eine Notfallzulassung. Die FDA benennt es klar: emergency use authorithation.

Auch die deutsche Gesetzgebung kennt für solche Fälle nur den Namen 'Notfallzulassung'. In der EU kann jeder Mitgliedstaat so eigenständig Medikamente Notfall-zulassen (Ungarn gleich Sputnik-V), ohne Einwilligung der EU. Wenn die EMA für Notfallsituationen zulässt, können die Mitgliedstaaten sich auf diese Zulassung berufen. Da 'bedingte Marktzulassung' fast nach Standardzulassung klingt, nutzt das Spahn und Co., der Bevölkerung zu erzählen, dass es sich um zugelassene Impfstoffe handelt. Das Gesundheitsministerium hat das sogar in einer ganzseitigen Anzeige für die BioTech-Impfstoffe ab 12 Jahre behauptet. Eine klare Täuschung der Bevölkerung.


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