Epidemische Notlage nationaler Tragweite
Der Fortbestand der ENlnT wir im Parlament festgestellt, danach erfolgt diese Feststellung als quasi Gesetzesänderung (Wortlaut bleibt, "lediglich" die weiterhin bestehende Gültigkeit der einzelnen Maßnahmen aus der Feststellung wird dokumentiert) im Bundesanzeiger.
Ausschlaggebend ist dabei die Inkraftsetzung durch Veröffentlichung, nicht der Beratungs- oder Feststellungstermin im Parlament.
Einziger Pferdefuß bei diesem Spiel ist ja, dass Maßnahmen (so ist es festgelegt) angemessen, zeitnah und verhältnismäßig sein müssen, daher die Einschränkung auf drei Monate.
Ob zwischen Beratung und Feststellung 8 oder 11 Wochen liegen, ist unerheblich. Die Frist der Veröffentlichung von je 3 Monaten darf nicht überschritten werden.(*)
(*) Anmerkung:)
Das Bundesverfassungsgericht würde so oder so alles absegnen, das haben sie ja hinlänglich bewiesen. Eine Beschwerde dazu müsste dann erstmal zugelassen werden. Wie das ausgehen würde, wissen wir beide, oder?
--
Gruß
Der_Chris
Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!