Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge.

Naclador, Göttingen, Montag, 09.08.2021, 16:11 (vor 1589 Tagen) @ der_Chris3118 Views

Das eine ist die letzte Änderung des InfSchG zum, 31.03.2021, das andere ist die Feststellung der eLnT am 11.06.2021 und davor zuletzt am 04.03.2021.

Das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun. Und eine Änderung des InfSchG hat nicht automatisch eine Verlängerung der eLnT zur Folge.

Gruß,
Naclador


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