Ich würde auf die Rechtsgültigkeit des Gesetzes schielen, nicht auf die Feststellung im Bundestag

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Montag, 09.08.2021, 15:27 (vor 1588 Tagen) @ Hausmeister3725 Views
bearbeitet von der_Chris, Montag, 09.08.2021, 15:32

Ein Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Bundesrat hat dies wohl am 26.03. durchgewunken und zum 30.03. war es gültig.

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Damit wären die 3 Monate bis zur Erneuerung der 30.06.21. und somit wäre der 11.06. sogar vorfällig.

Ich glaube nicht, dass man hier etwas anbrennen lässt.

Gut recherchiert, Aufreger aber für umsonst, wie man im Ruhrpott so sacht... [[top]]

Edit: Nochmal schnell in den Bundesanzeiger geguckt. Der Fortbestand datiert auf den 22.06. als Veröffentlichung im Bundesanzeiger, ergo immer noch 8 Tage vor Fristablauf...

Die Beratungen im Parlament sind für das Gesetz und seine Gültigkeit unerheblich.

--
Gruß
Der_Chris

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*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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