Dass diese Personengruppen nur noch von der Gesellschaft NEHMEN, aber nicht mehr GEBEN. Das ist zumindest in der Schweiz falsch.

Zürichsee, Sonntag, 11.04.2021, 14:18 (vor 1119 Tagen) @ Olivia1857 Views
bearbeitet von Zürichsee, Sonntag, 11.04.2021, 14:40

In der Schweiz kennen wir das 3 Säulen Prinzip:

Säule I: AHV/IV (Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)
Säule II: BVG (Berufs- Vorsorge- Gesetz)
Säule III: Freiwillige private Vorsorge

Säule I: Die AHV/IV wird durch einen Lohnabzug finanziert. Dieses Geld wird durch das
Umlageverfahren an die Rentner ausbezahlt. Es handelt sich um einen Generationenvertrag
in dem die Jungen für die Alten sorgen.

Wenn die heutigen Rentner 44 Jahre lang einbezahlt haben, dann erhalten sie die volle Rente.
Damit haben sie sich das Recht "erkauft", dass sie eine AHV-Rente bekommen.
Und um es noch auf die Spitze zu treiben, sie haben zu viel einbezahlt, darum hat die
AHV heute ein Vermögen von ca. 40 Milliarden.

Bei der IV ist das mit einer Versicherung zu vergleichen. Jeder bezahlt eine Prämie,
damit er im Falle einer Invalidität, eine Rente bekommt.

Säule II: Das BVG wird durch einen Lohnabzug hälftig durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber
finanziert. Dies ist nach dem Kapitaldeckungsverfahren angelegt, das heisst, das Kapital
wird auf ein persönliches Konto einbezahlt und dann dein eigenes Kapital ab 65 Jahren
ausbezahlt. Der Betrag wird mit 6.8 % gerechnet, damit ist das Kapital etwa nach 15 Jahren
aufgezehrt.

Säule III: Jährlich kann eine Höchstbetrag steuerfrei auf ein eigenes Konto einbezahlt werden.

Die Personengruppe über 65 hat sich die Renten ein Leben lang redlich verdient.
Sie hat ein Leben lang GEGEBEN.

LG Zürichsee


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