Einlagensicherung, FGDR & Co.: Eine kritische Anmerkung!

Steppke, Dienstag, 26.01.2021, 20:08 (vor 1157 Tagen) @ DT1583 Views
bearbeitet von Steppke, Dienstag, 26.01.2021, 20:53

Die genannten Einlagen-, und Wertpapiersicherungen sind nur geeignet bei kleineren Störungen des Finanzsystems (ein/zwei Banken/Broker gehen pleite).

Die Verluste dieser Kunden kann man dann damit auffangen und entschädigen.

Aber bei der jetzigen Blase, die sich aufgebaut hat, werden alle Sicherungsverfahren versagen (wenn sie platzt) und niemand bekommt auch nur einen einzigen Cent ersetzt.

Denn in Wahrheit sind diese ganzen "Einlagensicherungen" nur ein bedrucktes Blatt Papier, und zwar das Blatt, auf dem der entsprechende Gesetzestext steht.

Und das ist auch der echte intrinsische Wert dieser "Sicherungen". NULL!

Wenn die jetzige Blase platzt, sich BILLIONENwerte in Luft auflösen, global, wird alles versagen und man kann mit dem Einlagensicherungsverspechen (auf einem Blatt Papier) vielleicht noch seinen Kaminofen anheizen, mehr nicht.

Niemand wird einem irgendetwas ersetzen! Niemand!

Und auch beim Verschieben eines Sondervermögens/Börsendepos von einer/m pleite-gegangenen Bank/Brokers wünsche ich "viel Spaß" denn im Endeffekt werden dann praktisch alle pleite sein und die Kontrolle über "Institute" werden Personen haben, der durch "über-Nacht-eingeführte-Notfallgesetzgebung xyz" vorgehen werden.

Und dann heißt es in Notfallgesetz xyz:

1a: Sondermögen müssen umgehend beim BMF gemeldet werden.
2a: Das Verschieben/Umschichten von Sondervermögen ist nicht mehr zulässig.
3a: Die Zulässigkeit einer Umschichtung kann nur durch das BMF-Sonderkommissariat genehmigt werden (die Adresse finden Sie unter Punkt 131 Absatz 4).
3b: Verstöße gegen diese Verordnung werden mit einer Mindesstrafe von 10 Jahren Haft geahndet.
4a: Das BMF-Sonderkommissariat ist berechtigt Sondervermögen/Börsendepots ersatzlos einzuziehen.
4b: Das BMF-Sonderkommissariat ist berechtigt Sondervermögen/Börsendepots zu einem festgesetzten Umrechnungskurs einzuziehen.
4c: Der Markt/Pool, an dem Sondervermögen verkauft werden kann, liegt ab sofort ausschließlich beim BMF. Die dortigen Preise sind verpflichtend.
4d: Der Verkauf an normalen Börsen/Brokern/etc. ist untersagt.

Zuwiderhandlungen werden mit Mindeststarfen von 10 Jahren geahndet, in besonders schweren Fällen bis zu 30 Jahren.

usw.


SO wird das laufen und daher ist die Diskussion über "Einlagensicherung & Co." völlig belanglos.


Wenn die jetzige Blase platzt, ist ALLES weg, Geld, Aktien, Anleihen, alles ... diese ganzen "Sicherungsversprechen" sind nämlich nichts wert.

Daher sollte man sich DARÜBER keine Gedanken mehr machen.

Die werden ALLES, von dem sie wissen, einkassieren, absolut ALLES (für "Demokratie, Solidarität, Freiheit und die hungrigen kleinen Kinder" (damit werden sie das begründen)).

Ja, es klingt dystopisch aber genau SO WIRD DAS LAUFEN. Die werden vor nichts und niemanden mehr halt machen und Regeln, die heute noch gelten, gelten dann nicht mehr, ausgesetzt per Handstreich und Gesetzesänderung über Nacht, natürlich ohne vorherige Ankündigung.

Und dann ist jeder, der noch etwas besitzt ..... fällig.

Weiter unten, gibt es einen Post, der beschreibt wie die Regierung die Hunt-Brüder, bei ihrer Silberspekulation, "platt-gemacht-hat", indem sie dem COMEX-Regeln einfach geändert haben, über Nacht, bis die Hunts bankrott waren.

SO werden die das mit den Aktiendepos/Sondervermögen machen ....

Und die Verantwortlichen in den Sicherungsfonds werden einen auslachen, wenn man denen mit irgendwelchen Forderungen kommt (denn auch die sind durch Notfallgesetz xyz, Punkt 176, Absatz 3, von ihren Pflichten entbunden worden und deren Rücklagen fließen dann direkt an das BMF).

So wird das laufen ...

Und die Betroffenen können dann an irgendeiner Ecke stehen, eine Mini-Demo abhalten, und ein Schild in der Hand halten, was niemanden interessieren wird.

Das "wars dann".

mMn


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