Frage an die Experten: wie ist das mit der Einlagensicherung, vor allem mit dem Verhältnis cash/Aktien. (mT)

DT, Montag, 25.01.2021, 23:11 (vor 1158 Tagen)2941 Views
bearbeitet von DT, Montag, 25.01.2021, 23:15

Die europäische Einlagensicherung ist ja 100 kEUR.
Aber wie ist das bei den Online-Brokern.

Wie zählen da die Aktien? Angenommen, man hat 90k in Aktien und dazu noch 90k cash beim Online Broker.

Die Aktien unterliegen ja normalerweise dem Sondervermögen. Sind dann die 90k cash ebenfalls geschützt durch die Einlagensicherung?

Was ist, wenn man viel mehr Aktien hat, zB 190k oder 250k, dazu noch die 90k cash. Ist dann die Einlagensicherung "negativ"? Oder werden die 250k Aktien komplett als Sondervermögen rausgenommen und es zählen nur die 90k cash?

Hat sich jemand mal durch das Kleingedruckte, was in den letzten Jahren dauernd wieder verändert wurde, durchgewühlt?

Danke, DT

https://b2b.dab-bank.de/Footer-Tradingcenter/Sicherheitshinweise/Vermoegen/


Durch den FGDR

Durch die Einlagengarantie des FGDR werden alle Einleger geschützt. Darunter fallen Privatpersonen (minder- oder volljährig, unter Vormundschaft oder vertreten durch einen Dritten), Unternehmen (Aktiengesellschaft, GmbH, Ein-Personen-GmbH usw.), Selbstständige, Verbände oder andere berufsständische Zusammenschlüsse usw. bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Kreditinstitut.

Die Sicherung umfasst alle auf Kontokorrent- und Sparkonten eingezahlten Beträge unabhängig von der Währung, auf die die Konten lauten:
Kontokorrentkonto, Tagesgeld- oder Festgeldkonto,
Sparkonto, Bausparvertrag (CEL/PEL), Volkssparplan (PEP),
Jugendsparbuch (12-25 Jahre),
Abrechnungskonto zu einem Aktiensparplan (PEA), Rentensparplan (PER) oder Gleichwertiges, eröffnet bei einem Kreditinstitut, das FGDR-Mitglied ist,
von einer Bank ausgestellter, aber noch nicht eingelöster Scheck

Außerdem sind alle Beträge geschützt, die auf staatlich garantierte Sparbücher eingezahlt sind:
Sparbuch A (und Blaues Sparbuch),
Sparbuch Nachhaltige Entwicklung (LDD),
Und Volkssparbuch (LEP)

Nicht vom Schutz des FGDR umfasste Produkte sind insbesondere:
Lebensversicherungsvertrag, Kapitalansammlungsvertrag, abgeschlossen mit einer Versicherungsgesellschaft,
Rentensparplan (PER, PERP, PEP) abgeschlossen mit einer Versicherungsgesellschaft,
kollektiver Altersversorgungssparplan (PERCO, PERCO-I, PERE),
betrieblicher und überbetrieblicher Sparplan (PEE, PEI),
Geldscheine, Münzen und Objekte, die Sie dem Schließfachservice Ihrer Bank anvertraut haben,
anonyme Einlage oder nicht personenbezogenes Finanzinstrument mit nicht identifizierbarem Inhaber
flüssige Mittel auf elektronischem Träger (Typ Monéo),
Einlage mit Eigenmittelcharakter
Kassenobligationen


Durch den deutschen Einlagensicherungsfonds

Der Einlagensicherungsfonds schützt währungsunabhängig alle „Nichtbankeinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Umfasst sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen (Guthaben auf Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten) bis zu einer Sicherungsgrenze von 90 Millionen pro Kunde. Daneben sind auch die Namensschuldverschreibungen und auf den Namen lautende Sparbriefe geschützt.

Nicht geschützt sind u.a. Inhaberpapiere (Zertifikate, Inhaberschuldverschreibungen).

Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn:
es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Namensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und
die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden haben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurück gefordert werden kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht.

Der Schutz Ihrer Wertpapiere

Der Einlagensicherungsfonds schützt keine Wertpapiere, da diese im Eigentum des Kunden bleiben und lediglich von der Bank verwahrt werden. Im Insolvenzfall können Sie die Wertpapiere schriftlich bei der Bank herausverlangen oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, sofern der Bank keine Sicherungsrechte zustehen. Während des Moratoriums können Sie auch jederzeit die Herausgabe Ihrer Papiere verlangen. Die Bank darf trotz des Zahlungs- und Veräußerungsverbotes diesem Begehren nachkommen, da ihr die Herausgabe fremder Sachen nicht verwehrt ist.

Der FGDR schützt Ihre Wertpapiere im Rahmen der Wertpapiergarantie. Diese ist unabhängig von der Währung, in der die Papiere ausgestellt sind, und gilt bis zu 70.000 Euro pro Kunde.

Allerdings greift die Wertpapiergarantie nur unter zwei Bedingungen ein:
Ihre Papiere sind von Ihren Konten verschwunden, [[hüpf]]
Ihr kontoführendes Institut befindet sich in Zahlungseinstellung und kann die Wertpapiere weder zurückgeben noch auslösen.


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