Eher unwahrscheinlich

Linder, Sonntag, 12.07.2020, 12:28 (vor 1377 Tagen) @ Mephistopheles3103 Views

Es gab selbst hier in Deutschland Urteile, in denen der Hausherr trotz illegalem Schusswaffenbesitzes von der Mordanklage freigesprochen wurde.
Für den Besitz wurde er richtigerweise zwar belangt, für die Tötung des Einbrechers indes nicht.
Ich finde das auch korrekt, denn Jeder hat innerhalb seines eigenen Grundstücks das Recht Leib, Leben und Besitz zu verteidigen.
Wer insbesondere in den USA hofft bei einem Raubzug innerhalb Gebäuden nicht auf Gegenwehr zu stoßen, der hat die grundsätzliche Einstellung der Amerikaner nicht verstanden.

--
◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung