Sehr interessant ....
Inzwischen gibt es aber ein Formular für EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in F (Eigentümer eines
Ferienhauses zu sein ist unzureichend), belegbar z.B. durch letzten franz. Steuerbescheid, der mir die Einreise erlaubt, sowie für durch F reisende EU-Bürger (Transit).
Nach Thailand können derzeit nur noch thail. Staatsbürger reisen .... und Ausländer, mit Arbeitsgenehmigung -- also wenn sie dort Steuern zahlen.
Ehepartner nicht .... wenn sie Ausländer sind.
Darüber sollte man einmal gründlich nachdenken, was daraus eigentlich folgt.
Gruss
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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!