Sehr interessant ....

NST, Südthailand, Sonntag, 10.05.2020, 05:10 (vor 1454 Tagen) @ Albatros2252 Views
bearbeitet von NST, Sonntag, 10.05.2020, 05:26

Inzwischen gibt es aber ein Formular für EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in F (Eigentümer eines
Ferienhauses zu sein ist unzureichend), belegbar z.B. durch letzten franz. Steuerbescheid, der mir die Einreise erlaubt, sowie für durch F reisende EU-Bürger (Transit).

Nach Thailand können derzeit nur noch thail. Staatsbürger reisen .... und Ausländer, mit Arbeitsgenehmigung -- also wenn sie dort Steuern zahlen.

Ehepartner nicht .... wenn sie Ausländer sind.
Darüber sollte man einmal gründlich nachdenken, was daraus eigentlich folgt.
Gruss

--
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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!


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