Das kann wohl so in der Praxis aussehen

helmut-1, Siebenbürgen, Samstag, 29.02.2020, 06:25 (vor 1519 Tagen) @ Linder1382 Views

Betreff Expertisen und Entschädigungszahlungen bei Fehlverhalten von Ärzten wird dann § 1 und § 2 ("Chefgesetz")zur Anwendung kommen, wie Du geschildert hast:

Solltest du Erfolg haben und ein Arzt zahlen, wäre das eine Ausnahme aber sicher keine Referenz. Zu "Gewohnheitsrecht" würde es nie werden.

Das ist aber bereits die nachfolgende Problematik, - nämlich wenn ein Schaden eingetreten ist. Mir gehts um das Vorstadium, nämlich um die Frage, ob man gerichtlich verhindern kann, dass es zum Schaden kommt.

Klar ist das möglich, was ins Büchlein einzutragen und nicht spritzen zu lassen. Kommt immer drauf an, wie gut man den Kinderarzt kennt.

Auch mit dem "Recht" und "Urteil" liegst Du richtig, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Trotzdem bin ich der Meinung, dass man als Eltern auch gewisse Chancen auf ein höchtsrichterliches Urteil hat.

Meine Überlegungen, auch, wenn sie hypothetisch sind:

Das, was ich aufgezeigt habe, nämlich beim Arzt mit mehreren Leuten aufzutreten, die dann als glaubwürdige Zeugen fungieren könnten, das ist eines. Wenns noch einen Anti-Impfarzt gibt, der das unterschreibt, noch besser. Vielleicht gibts dann noch ein Gutachten von einem renommierten Kinderarzt dazu, so wie ich es in meinem Kommentar beschrieben habe (ganz unten). Also ein Kinderarzt, der oft von Gerichten für Gutachten herangezogen wird:

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=511949

Ich zitiere daraus:

Er meinte, dass er aufgrund des derzeitigen wissenschaftlichen Standes keinen schlüssigen Beweis erbringen kann, dass die 3-er Impfung der Auslöser war. Gleichzeitig aber meinte er auch, dass er genauso keinen Gegenbeweis vorlegen kann, dass die 3-er Impfung damit nichts zu tun hat. In ein paar Jahrzehnten wird man vielleicht mehr wissen.

Dann schließen sich diese Eltern zusammen und gehen gemeinsam vor, - Beispiel Sammelklage. Ein gutes Anwaltsteam, das Ganze noch mit entsprechender PR gespickt, - und dann denke ich mir, dass die Sache spätestens vorm Bundesverfassungsgericht durchgehen müsste.

Warum:

Schließlich gibts ja noch das Grundgesetz, Art. 2, Pkt. 2:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.


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