Ja, es war ein gemischtes Doppel

helmut-1, Siebenbürgen, Samstag, 29.02.2020, 00:06 (vor 1518 Tagen) @ day-trader1415 Views

Im Prinzip gings mir um die Frage vor dem formulierten Text:

Ist er/sie dann in der Lage, vor dem Impfen ihres Kindes von dem Kinderarzt eine Bestätigung zu verlangen? Anders gefragt, - würde sie diese auch bekommen?

Darüber hinaus habe ich noch die möglichen Varianten aufgezeichnet.

Aber Du hasts klar beantwortet, - etwas anderes als die drei Versionen kann ja nicht in Frage kommen.

Spielen wir das aber weiter durch:

Man geht davon aus, dass sowas kein Arzt unterschreibt, auch den angeregten Zusatz nicht. Nun gehen drei Leute mit dem Kind zur Impfung. Papi, Mami und das Kindermädchen (nach Möglichkeit volljährig und deutsch sprechend). Der Arzt lehnt das mit Sicherheit verbal ab, wird aber nichts Schriftliches geben, - höchstens etwas Vorgedrucktes vom Ministerium.

Nun haben wir den Fall, dass ein Arzt für eine medizinische Handlung an einem gesunden Patienten nicht bereit oder in der Lage ist, eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" auszustellen. Das bedeutet in der Umkehrlogik, dass er mit seiner medizinischen Maßnahme, so er sie durchführt, auch spätere gesundheitliche Nachteile für das Kind in Kauf nimmt oder zumindest - aus ärztlicher Sicht, also der des Fachmannes - nicht ausschließen kann.

Ich bin kein Jurist, aber schließlich sind dann drei Leute in der Lage, das als Zeugen zu bestätigen, was der Arzt gesagt hat. Für mich ist dann gut vorstellbar, dass diesen Leuten vor Gericht (mit einem versierten Anwalt) das Recht zugesprochen wird, dem Gesetz nicht Folge leisten zu müssen.

Klar ist das reine Spekulation meinerseits, - aber gibts da etwas, was ich vielleicht nicht weiß oder kenne, was meine Überlegung von Anfang gleich ad absurdum stellt?


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