Die BRD besteuert Verluste, ist das im Sinne des Grundgesetzes?
Hallo,
ich bin kein Jurist, trotzdem frage ich mich als einfacher Steuerbürger, ob es rechtens sein kann, dass der Staat Steuern verlangt, wenn jemand Verluste realisiert oder diese sich real ergeben?
Ein paar Beispiele:
Jemand hat in 2020 ein Grundstück gekauft für 300.000 um zu bauen. Die Pläne haben sich geändert und er verkauft das Grundstück Ende 2024 für 350.000 Euro.
Nach derzeitiger Steuergesetzgebung hat er einen zu versteuernden Gewinn in Höhe von 50.000 gemacht. Sagen wir mal bei einem Grenzsteuersatz von 40% wären das 20.000 Euro Steuern.
Real hat der betreffende allerdings keinen Gewinn gemacht, sondern einen Verlust, da er für die 350.000 deutlich weniger kaufen kann als von den ursprünglichen 300.000. Der Verbraucherpreisindex nahm in dem Zeitraum um ca. 20% zu. Das wären 20% von 300.000 = 60.000. Real wurde folglich ein Verlust von ca. 10.000 Euro realisiert, der dann noch mal mit 20.000 Euro besteuert wird.
Anderes Beispiel:
Bekanntlich wird der Gewinn bei bilanzierenden Unternehmen per Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Also Betriebsvermögen zum Ende des vergangenen Jahres zu Betriebsvermögen zum Ende des aktuellen Jahres. Differenz ist dann gleich Gewinn oder Verlust (die üblichen Zu- und Abrechnungen lasse ich mal außen vor) Nun ist das Betriebsvermögen am Ende des Jahres aber bei einer Inflationierung weniger Wert. Müßte da nicht eine pauschale Wertberichtigung nach Index erfolgen, die bei Inflationierung den Gewinn schmälert oder bei Deflation mehrt?
Meines Erachtens darf es nicht sein, dass vollkommen unreale Berechnungen für die Besteuerung herangezogen werden.
Gruß Dieter
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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.