Mir ist gerade eine andere Idee gekommen, wie man Sand ins Getriebe streuen kann

helmut-1, Siebenbürgen, Mittwoch, 01.12.2021, 21:52 (vor 870 Tagen) @ Otto Lidenbrock2619 Views

Ich weiß ja nicht, ob das einen Sinn hat, aber ich denke, jede Strafanzeige muss aufgenommen und dem Staatsanwalt zur Bearbeitung/Beantwortung vorgelegt werden. Jetzt stelle ich mir mal vor, dass da in jedem Kreis nur eine begrenzte Anzahl von Staatsanwälten zur Verfügung steht, und wenn die plötzlich mit , sagen wir mal, nur 100 Anzeigen eingedeckt werden, dann werden die sich sicher freuen.

Verteilt auf die Personen, die da ganz wild aus Impfen sind, vom Spahnferkel begonnen bis Drosten und Wieler, etc.

Was hat mich zu dieser Überlegung gebracht? Der 275er:

§ 275 StGB besagt:

Landzwang
§ 275. (1) Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Tat

1.eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens,

2.eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens oder

3.den Tod eines Menschen oder die schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden,

so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(3) Hat die Tat aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Was meint die Community dazu?


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