Erst mal Fristverlängerung beantragen wg. akuter Coronainfektion

Mephistopheles, Mittwoch, 05.05.2021, 13:36 (vor 1088 Tagen) @ Albatros1897 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 05.05.2021, 13:47

Du kannst in die Begründung der Fristverlängerung (beim ersten Mal) reinschreiben, was du willst, das wird nicht überprüft. Es geht ihnen nur darum, dass du überhaupt Fristverlängerung beantragst. :-P

Guten Tag

Wegen Teilnahme "an einer privaten oder öffentlichen Versammlung" und Verstosses gegen das IFSG (Masken- und Abstandsgebot) im Dezember 2020 habe ich einen Bescheid zur Zahlung eines Bussgeldes in Höhe von 180 € erhalten.
Mein schriftlicher Einspruch im Anhörungsverfahren wurde dabei "berücksichtigt".

Innerhalb der 14 Tage-Frist habe ich 3 Möglichkeiten, zu reagieren:

a) den Betrag mit geballter Faust in der Hosentasche zahlen
b) Einspruch erheben und im Falle einer Klage ggf. den Betrag und die Gerichtskosten tragen
c) einen Anwalt beauftragen mit zusätzlichen Kosten zu b) im Falle, der Prozess wird verloren

Eine weitere mögliche, aber unwahrscheinliche Variante ist, dass die Behörde bei meinem Einspruch das OWI-Verfahren einstellt, um keine Klage erheben zu müssen.

Das kannst du beeinflussen, indem du erst einmal Widerspruch einlegst mit Begründung und für den Fall der Ablehnung deines Widerspruchs gleich anbietest, die "Buße" abzusitzen. Wie viele Tagessätze das denn wären?
(Das machen sie nämlich sehr, sehr ungern, dass sie jemanden wegen so einem Schxxx in Haft nehmen. Während der Dauer deienes Haftaudenthalts ist nämlich die Behörde für dein Wohlergehen verantwortlich und insbesoondere deine Verpflegung. Hilfreich wäre es, wenn du gegen alle möglichen Nahrungsmittel allergisch bist.)

Zu Punkt c)
Ich habe einen Anwalt kontaktiert. Dessen erste Frage richtete sich nach der Höhe des Streitwertes und ob es eine Rechtsschutzversicherung gibt (was nicht gegeben ist).

Warum denn das? Das ist im gegenwärtigen Stand des Verfahrens total überflüssig und stiehlt dem Anwalt nur seine Zeit.
Erst mal legt man fristgerecht Widerspruch ein und beantragt ggf. Fristverlängerung für die Begrndung. Die bekommst du, weil die auch froh sind um jeden Fall, den sie nicht sofort bearbeiten müssen.

Mit Bezug auf welche §§ ist denn der Bußgeldbescheid ergangen? Welche Zeugen wurden benannt? Irgendwelche Formfehler? (Dazu - und nur dazu! - ist ein Anwalt gut. Die sind darauf spezialisiert, Formfehler zu finden. Wenn das gegeben ist, es ruhig zur Verhandlung kommen lassen - mit Anwalt! und den Prozess dann in der Verhandlung platzen lassen. Das machen sie auch ohne Rechtsschutzversicherung, weil dann wird das Verfahren niedergeschlagen zu Lasten der Staatskassse - also zu deinen Lasten, wenn du zur Minderheit der Nettosteuerzahler gehörst.

(Ich kenne mich nur aus wg. x-Parkbußen und etlichen Geschwindigkeitsübertretungen, aber ich nehme an, bei Corona läuft das so ähnlich)

Das Engagement wird sich demnach in Grenzen halten, obwohl der Anwalt seine Kosten erstattet bekommt, egal, wie das Verfahren ausgeht.
Bei negativem Ausgang habe ich nach seiner Auskunft mit ca. 1K € Kosten zu rechnen.

Ich habe noch 8 Tage Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

Für eine Entscheidungsfindung bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Mit einem Gruss in das Forum
vom

Gruß Mephistopheles


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