IfSG Ordnungswidrigkeitsverfahren

Rain, Mittwoch, 05.05.2021, 12:15 (vor 1077 Tagen) @ Albatros2659 Views

Lieber Albatros,

sofern Du das Verfahren in Deutschland hast, was ich trotz Deiner Ortsangabe annehme, zahle.

Die Richter sind in überwiegender Anzahl der Meinung: Positiv getestet, infiziert, krank, tot.

Mit einem Bußgeld von 180 € liegst Du unterhalb der Beschwerdewertgrenze.

Ich führe derzeit mehrere Verfahren vor dem Amtsgericht Heidelberg.

Mit wesentlich höheren Bußgeldern, diese wurden zwar alle reduziert, liegen aber immer noch über dem gegen Dich festgesetzten.

Wir gehen jetzt mit dem Ersten in die Beschwerde.

Ich habe allerdings gehört, (nicht überprüft), es sei ein Verfahren von der Bußgeldstelle eingestellt worden, zwei Minderjährige seien freigesprochen worden.

Du kannst Dich selbst vertreten, es besteht keine Anwaltspflicht, hier ist Dein Risiko 40 € Gerichtskosten und die Chance, daß das Bußgeld erhöht wird.

Auf die Erhöhung des Bußgeldes wird das Gericht hinweisen.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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