Gibt es hier Betroffene, die wegen Verstosses gegen das IFSG eine Anzeige im OWI-Verfahren erhalten haben?

Albatros, Lothringen, Mittwoch, 05.05.2021, 11:46 (vor 1086 Tagen)3256 Views

Guten Tag

Wegen Teilnahme "an einer privaten oder öffentlichen Versammlung" und Verstosses gegen das IFSG (Masken- und Abstandsgebot) im Dezember 2020 habe ich einen Bescheid zur Zahlung eines Bussgeldes in Höhe von 180 € erhalten.
Mein schriftlicher Einspruch im Anhörungsverfahren wurde dabei "berücksichtigt".

Innerhalb der 14 Tage-Frist habe ich 3 Möglichkeiten, zu reagieren:

a) den Betrag mit geballter Faust in der Hosentasche zahlen
b) Einspruch erheben und im Falle einer Klage ggf. den Betrag und die Gerichtskosten tragen
c) einen Anwalt beauftragen mit zusätzlichen Kosten zu b) im Falle, der Prozess wird verloren

Eine weitere mögliche, aber unwahrscheinliche Variante ist, dass die Behörde bei meinem Einspruch das OWI-Verfahren einstellt, um keine Klage erheben zu müssen.

Zu Punkt c)
Ich habe einen Anwalt kontaktiert. Dessen erste Frage richtete sich nach der Höhe des Streitwertes und ob es eine Rechtsschutzversicherung gibt (was nicht gegeben ist).

Das Engagement wird sich demnach in Grenzen halten, obwohl der Anwalt seine Kosten erstattet bekommt, egal, wie das Verfahren ausgeht.
Bei negativem Ausgang habe ich nach seiner Auskunft mit ca. 1K € Kosten zu rechnen.

Ich habe noch 8 Tage Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

Für eine Entscheidungsfindung bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Mit einem Gruss in das Forum
vom

--
Albatros


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