Ja, natürlich

Pingpong, Sonntag, 25.04.2021, 00:01 (vor 1100 Tagen) @ Grizzly Adams1422 Views

Das Gesetz enthält klare Definitionen, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Rechtsfolgen eintreten.
Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.


Was würde geschehen wenn der Gesetzgeber die Gesetze neu definiert, also die Spielregeln so ändert und neu gestaltet, dass diese eben seinen Interessen dienen würden.

Was könnte man dann dagegen machen.
Nichts.
Rein gar nichts.

Ja, sofern diese neuen Gesetze nicht mit bestimmten höherrangigen Rechtsnormen kollidieren bzw. selbst rechtswidrig sind.
Aber darum ging es ja in dieser Diskussion auch nicht.
Hardy hatte ja behauptet, dass die Schöpfung von Bitcoins gg. §35 BBankG verstiesse und "verboten" sei.
Aber genau das ist eben nicht der Fall.


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