Das ist doch wirklich ganz einfach...

Pingpong, Freitag, 23.04.2021, 20:23 (vor 1100 Tagen) @ Hardy, der Student1762 Views
bearbeitet von Pingpong, Freitag, 23.04.2021, 20:34

Bitcoins sind im Sinne des Gesetzes keine Marken, keine Münzen, keine Scheine und auch keine Urkunden, und es handelt sich bei Bitcoins auch nicht im unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen.
Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen nicht vor.


Guti, ich gehe mal davon aus, das es sich dabei um Deine Meinung handelt.
Eine Begründung wäre nett und hilfreich.

Ich habe es Dir doch ganz einfach erklärt:
Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, denn es handelt sich bei Bitcoins eben nicht um eine der im Gesetz normierten Voraussetzungen:
Bitcoins sind keine Marken, keine Münzen, keine Scheine, keine Urkunden und keine unverzinslichen Inhaberschuldverschreibungen.

Münze:
"aus Metall hergestelltes, scheibenförmiges Geldstück von bestimmtem Gewicht und Feingehalt und mit beidseitigem Gepräge"

Marke:
"[...] Davon abzugrenzen sind Marken oder Zeichen, die als münzähnliche Prägungen verschiedenste Zwecke erfüllen, zum Beispiel als Wertmarke, Spielmarke, Lebensmittelmarke, Garderobenmarke oder Token. [...]"

Scheine:
"[...] Bescheinigung, ein Dokument in Papierform. [...]

Urkunde:
"[...] Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung (= Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist (Beweisfunktion) und den Aussteller erkennen lässt [...]

Schuldverschreibung:
"[...] Eine Schuldverschreibung ist eine Urkunde, in welcher der Schuldner eine Leistung verspricht (siehe Schuldverschreibung), z.B. Schuldner verspricht eine Geldleistung gegen Vorlage des Papiers (Urkunde). [...]"

Keines der vorgenannten beschriebenen Merkmale liegt vor.

Alle diese vorgenannten Begriffe bezeichnen im übrigen körperliche Objekte.
Bitcoins sind aber keine körperlichen Objekte und sind überdies im Sinne d. Gesetzes nicht geeignet, "[...] im Zahlungsverkehr anstelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden [...]", da es Ihnen ja bereits schon an der Körperlichkeit mangelt, die erforderlich wäre, um anstelle von Münzen oder Banknoten verwendet zu werden.

Ob nun Bitcoin-Fans oder Du die Bitcoins selbst als "Münzen" oder "digitale Währung" bezeichnen, ist unerheblich.

Dein Hinweis, die verantwortlichen Stellen "würden schlafen", geht völlig fehl.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung