Nein, keine Satire, sondern meine Auslegung des Gesetzes

Hardy, der Student, Freitag, 23.04.2021, 17:55 (vor 1097 Tagen) @ Pingpong1752 Views

Insofern war es etwas knapp von mir formuliert, ein "meiner Meinung nach" hätte wohl nicht geschadet.

Bitcoins sind im Sinne des Gesetzes keine Marken, keine Münzen, keine Scheine und auch keine Urkunden, und es handelt sich bei Bitcoins auch nicht im unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen.
Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen nicht vor.

Guti, ich gehe mal davon aus, das es sich dabei um Deine Meinung handelt.
Eine Begründung wäre nett und hilfreich.

Die Kryptoszene spricht ja sogar weitgehend selber von Kryptowährungen.
Meiner Ansicht nach ist das nicht sinnvoll, da kein Abgabengut, aber es zeigt ganz klar, um was es geht und was bezweckt wird.

Würde es sich um eine klitzekleine Randerscheinung handeln, wie bei der inzwischen weitgehend wieder abgeflauten Freigeld- und Tauschringszene, dann kann man problemlos ein Auge zukneifen und die Spielereien tolerieren, obwohl eigentlich gesetzeswidrig.

Bei den Kryptos und bei den von privaten Firmen initiierten Zahlungsmitteln sieht das aber meiner Ansicht nach schon anders aus.
Den von mir angeführten Paragrafen gibt es ja nicht ohne Grund.

Für mich am Rande ganz interessant:
Globalisten stehen hier im Gelben nicht besonders hoch im Kurs, dafür werden auch Gründe angeführt.
Als Zahlungsmittel erscheit nun plötzlich etwas, was gar nicht globaler sein kann, als Kryptos. Muss nichts bedeuten, kann man aber auch im Auge behalten.


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