Nichts Genaues weiss man nicht
Erstmal läßt nicht die Sparkasse eine Grundschuld eintragen, sondern immer der Immobilieneigentümer.
Zweitens kann eine nachrangige Grundschuld auch für die Mitsicherung anderer Projekte dienen.
Oder man läßt mehr eintragen, um zukünftig einen unkomplizierten finanziellen Spielraum zu sichern.
Letzteres rate ich keinem Kunden, aber es steht außer Frage, dass die Höhe der Grundschulden zwangsweise keinen Rückschluss auf die Kaufpreisfinanzierung zulässt.
Im Extrem hat er die Villa bar bezahlt und die Grundschulden als Sicherheit für z.B. PV-oder Windparkbeteiligungen eingetragen oder er hat sich 100 Bitcoin gekauft.
--
Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen.(Otto Rehagel)