Ich vermute, beim Landkreis will man sich unnötige Prozesse ersparen
die man sowieso verliert.
Unterstellen wir mal:
- Ich bekomme einen Bußgeldbescheid, weil ich keine Maske trage.
- Einspruch.
- Dann kommts zum Gerichtsverfahren
- Ich (oder die Anwälte) legen dem Gericht mehrere Ergebnisse von international anerkannten Instituten vor, aus denen resultiert, dass die Maske überhaupt keinen Effekt auf de Ausbreitung des Coronavirus hat (DK, CH)
- wie wird das Gericht dann entscheiden, wenn ich gegen eine Verordnung verstoßen habe, die von der Begründung her nicht haltbar ist?
Vermutlich weiß man das und hält sich beim Landkreis bedeckt.