Stimmt. Bewaffnung und Eigentum sind unabdingbare Voraussetzungen der Demokratie

Mephistopheles, Sonntag, 26.07.2020, 13:21 (vor 1360 Tagen) @ ottoasta4129 Views

Wer kein Eigentum hat und keine Waffe, ist der Knecht anderer. Das Wahlrecht macht nur Sinn bei bewaffneten Eigentümern. Wer aber keine Eigentum hat, aber eine Waffe, der kann sich verdingen.

.....da gab es die 'Spiessgesellen' die ganze Heere der umliegenden Könige besiegt haben. Das wären die von dir genannten 'Räuberbanden'!

Am Eigentum dient dazu, um von dessen Nießbrauch zu leben. Daran mangelte es den Schweizern etwas, weil die Almen der Kuhgeiger waren nicht so ertragreich. Also mussten sie sich verdingen. Der Sold war dann Eigentum.

Diese schweizer Krieger waren gefürchtet; das haben auch die Päpste erkannt und sich die Schweizer Garde angeschafft!

Die Päpste waren zahlungskräftig durch den Peterspfennig und den Ablaß. Dieses Geschäft hat ihnen aber Luther verdorben.

Und bis in die Neuzeit hinein hatten etliche Kantone kein Frauenwahlrecht (glückliche Kantone!) und bei vielen gab es keine Wahlen mit Zetteln:

Da mussten die wahlberechtigten Männer mit Waffen (Degen) antreten, es wurde per Akklamation abgestimmt, im Freien!

Richtig. Das Wahlrecht ist von seinem Ursprung her (auch in Athen und Rom) unmittelbar mit der Wehrfähigkeit verbunden. Das ist auch der Grund, warum es kein Frauenwahlrecht gab, nicht, weil man etwas gegen Frauen hatte, sondern ganz einfach deswegen, weil sie (bis zur Courage des Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen) keine Waffen trugen.

Das war noch Demokratie!

Da wäre die 'Roth' im Vierecke herumgesprungen!

Die hätte man geröstet. Aber vielleicht kommt das noch.

Gruß Mephistopheles


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