Nachbesicherungs-Klausel
Hallo Olivia und alle anderen,
Du schreibst:
Die Geschäfte laufen nicht mehr gut - und das nicht nur bei ihm. Die Frage ist, ob er seinen monatlichen Bankverpflichtungen noch nachkommen kann. Wenn nicht, dann ist bald Exitus.... Wenn ja, dann DARF die Bank an ihn herantreten und ihm mitteilen, dass beispielsweise die gekaufte Immobilie nicht mehr so viel wert ist wie ursprünglich und dass man daher gewzungen ist, mehr Sicherheiten zu verlangen.
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So kenne ich das aus Lehrzeiten auch noch. Kürzlich wurde ich im Freundeskreis gebeten, einen Immobilien-Kreditvertrag durchzulesen und habe unter anderem gezielt nach der Nachbesicherungs-Klausel gesucht. Überraschenderweise habe ich nichts derartiges gefunden. Auch die Rückfrage beim Finanzierungsberater ergab, dass kein derartiger Passus enthalten sei, SOLANGE die fälligen Zahlungen pünktlich fliessen.
Kann jemand von Euch ableiten, woraus die Nachbesicherungs-Forderung der Bank bei pünktlicher Zahlung möglich ist? Oder ist sie in heutigen Verträgen gar nicht mehr Standard?
Vielen Dank vorab und schöne Grüsse
Tiffany