Ein Programm zur Stützung der Zombie-Unternehmen und Zombie-Selbständigen.

Dieter, Samstag, 21.03.2020, 14:42 (vor 2098 Tagen) @ Durran2091 Views

Hallo,

Das Gesetz wurde vermutlich von Mc.Kensey und Co. entworfen. Sichert es der Gilde der Rechts- und Wirtschaftsberater doch enorme Aufträge zu, bei der Beurteilung der finanziellen Sachlage bei Streitigkeiten.

Meines Erachtens geht es darum, die Hauseigentümer in die Verschuldungs-Pflicht zu nehmen statt der eigentlichen Schuldner.

Die Privathaushalte mit geringem Einkommen bekommen ohnehin Wohngeld. Führen sie dieses nicht an den Vermieter ab, begehen sie Betrug. Das hat den Staatsanwalt bislang allerdings noch nie interessiert.

Die Privathaushalte mit höherem oder hohem Einkommen hätten bei Arbeitsplatzverlust oder geringerem Einkommen aufgrund von Corona die Möglichkeit sich zu verschulden zur Deckung der fälligen Mieteinnahmen. Dies scheint vom Gesetzgeber nicht gewollt zu sein.
Vermutlich aus Sorge, daß diese Kredite später nicht bedient werden und somit die Banken in Not geraten.

Unternehmen und Selbständige, die innerhalb Mietimmobilien wirtschaften können sofern sie annähernd gesund sind, 3 Monate verkraften, bzw. falls die Bar-Reserven hierfür nicht reichen sowie für die anderen Verpflichtungen aus Fixkosten, sich verschulden oder sogar auf nicht rüchzahlbare Zuschüsse hoffen, die allerdings aufgrund des Behördenaufwands auch erst in ein paar Monaten ausgezahlt würden.

Also:
Konsequenz ist doch, daß die fehlenden Mieteinnahmen die Vermieter treffen sollen, und falls diese keine Barreserven haben, zusätzliche Kredite aufnehmen sollen, um Ihren Beitrag zu leisten.

Aufgrund dieser Regelung wird der Vermieter verpflichtet, Kreditgeber zu sein, allerdings ohne die Sicherungsinstrumente, die eine Bank hat. Vermutlich ist das auch vorgesehen, da derartige Kredite typischerweise uneinbringlich werden.

Andererseits wird sich in gegenwärtiger Situation ein Vermieter mit Kündigungen schwer tun, zum einen, weil das Risiko auch bei Neuverträgen nicht minder groß wird und zum anderen weil gerade bei Gewerbe-Immos die Nachfrage einbrechen sollte.

Was bleibt:
Als Vermieter würde ich mir die Verhältnisse des Mieters genau anschauen. Wie hat er sich in der Vergangenheit verhalten, ist er vertrauenswürdig usw.

Auch heute ist es nicht einfach einen Mieter, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, in einer angemessenen Zeit aus der von ihm beschlagnahmten Wohnung oder sonst. Immobilie herauszubekommen.

Mitunter muß man sich mit dem Gedanken befassen, als Vermieter notwendige Reparaturen aus Geldknappheit nicht auszuführen bzw. kein Geld für Wasser oder Heizstoffe auszugeben oder falls die Energieverträge über den Vermieter laufen, die Zahlungen hierfür zu kappen.

Gruß Dieter


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