Urkundendokument vs. das Beurkundete

BerndBorchert, Montag, 16.07.2018, 13:21 (vor 2109 Tagen) @ Silke4146 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 16.07.2018, 13:24

P.S. Was mir noch einfiel: Es ist für Otto Normalverbraucher nicht der

20

Euro Schein, der das Geld ist, sondern die 20 Euro, die der Schein
bedeutet.


Na schau einmal da...
Eine Bedeutung reicht also schon aus, um das Herz höher hüpfen zu
lassen.[[top]]
Ein Wort, ein Gedanke, ein Bild...

ja. Aber es ist nicht so philosophisch wie Du es andeutest. Es so wie mit einem Konzertticket: nicht der Zettel ist das Ticket, sondern die damit beurkundete Berechtigung, Eintritt zum Konzert zu haben.

Frage wäre, ob der 20 Euro Schein eine Art Anspruch auf etwas darstellt (so wie das Konzertticket). Ich bin mir da nicht sicher, was die Rechtslage angeht. Denn die Frage ist: worauf? auf ein entsprechendes Teil-Pfand, das in der ZB liegt? Ist das richtig? besteht dieser Anspruch rechtlich? ich glaube nicht. Höchstens indirekt.

Bernd Borchert


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