Ja, das ist auch Sache der Definition - aber zusätzlich auch der Beschreibung

Silke, Sonntag, 15.07.2018, 20:01 (vor 2084 Tagen) @ BerndBorchert4264 Views

Lieber Bernd,

ich bin da ziemlich ratlos, weil viele Leute wahrscheinlich zufrieden sind mit ihrer Sicht auf die Welt und ich das gut verstehen kann.
Dann ist es nur schade um die vielen Investitionen, die hier getätigt wurden.

Ich verstehe Dich so, dass Du die in der ZB liegenden Sicherheiten als Geld
bezeichnest, nicht das spiegelbildlich 1-1 herausgereichte ZB-Geld: das
nennst Du nur die Urkunde darüber.

Du denkst in Dingen und nicht in Verhältnissen.
Und ich schreibe zu kompliziert.

Man kann seine Begriffe natürlich selber definieren, schwierig wird's
dann bei der Kommunikation mit anderen.

Ja.
"Powered Money" ist z.B. eine wunderbare Eigenkreation von einem Nichtgeldversteher, da in gewissem Sinne eine Tautologie.

Konkret wäre ja z.B. der 20 Euro Schein in meinem Portemonnaie nach
Deiner Definition kein Geld, oder?

Dein 20-€- Schein ist GZM.
Du kannst ihn beim Versuch der Schuldentilgung verwenden, wenn die Auspreisung deiner Verschuldungsursache in € erfolgte (Ware/Leistung) oder wenn irgendwie Parität dazu besteht (von dir verursachter Schaden, der von beiden Parteien mit 20 € bewertet wird).
Du zählst ihn vor, übereignest die Urkunde und bist befreit von dieser Schuld diesem Menschen gegenüber, wenn er akzeptiert.
Das dem 20 € Schein zu Grunde liegende Schuldverhältnis (vor der Geldschaffung) besteht aber weiter.

Nein, der Euroschein ist kein Geld.

Liebe Grüße
Silke


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