"Geldleistungen" § 3 Abgabenordnung (AO). Danke :-)

Silke, Dienstag, 10.04.2018, 11:54 (vor 2205 Tagen) @ FOX-NEWS3968 Views
bearbeitet von Silke, Dienstag, 10.04.2018, 12:37

Lieber FOX-NEWS,

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html

- Der Staat sehr wohl "Giral als Steuer akzeptiert", weil es inzwischen
gesetzlich vorgeschriebenes StZM ist und nicht mehr Silber und
Gold.[[zwinker]]


StZM ist und bleibt Bargeld. Giral wird an Erfüllungsstatt akzeptiert.

Wichtige Korrektur. Hast du sogar eine Quelle?
Auf jedem Steuerbescheid steht höflich nur:
"Bitte zahlen sie unbar, möglichst durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamtes..."
Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.
Ein schönes Posting zum Problem von @Ashitaka (siehe noch Folgende).

Liebe Grüße und weiter so [[top]]
Silke

PS. Zu guten alten DM-Zeiten:
"Der BGH hat mal eine Definition gebracht. Danach ist Geld "… jedes vom Staat oder einer durch ihn ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmtes Zahlungsmittel ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang." (BGH WM 1984, 222)"
@Naclador
Ob das so stimmt? Geld ist ja nichts Dingliches sondern Machtderivat=von der Macht akzeptierte Schuldverhältnisse, und wird in Summen beurkundet auf Geldträgern.


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