Dir ist schon klar, daß eine GB nur einen Bruchteil ihrer Einlagen auf ihrem ZB-Konto vorhalten muss?

FOX-NEWS, fair and balanced, Montag, 09.04.2018, 23:08 (vor 2202 Tagen) @ paranoia4019 Views

Vater Staat muss lediglich einen Überweisungsauftrag an die
Geschäftsbank zu Lasten seines Girokontos und zu Gunsten seines
Bundesbankkonto losschicken. Das war's.
Die Geschäftsbank überweist dann das Geld von ihrem Bundesbankkonto auf
das von Vater Staat.

Da ist nix mit "Clearing", "Verrechnen" oder sonstwas.

Da habe ich meine Zweifel, was ich auch mit meiner Nachfrage zum Ausdruck bringen wollte. Wenn vom Konto A bei der Deutschen auf ein Konto B bei der Commerz überwiesen wird, dann wechseln beim Tagesabschluss auch Forderungen an die ZB ihren Halter (wenn sich alle Geschäfte des Tages nicht ausgleichen). Wenn also größere Mengen an die ZB "verschoben" werden, dann käme das einem Bankrun gleich. Und wozu das ganze?

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...


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