@Rainer hat doch geschrieben, dass er sich auskennt
Und da gibt es 1000e Möglichkeiten.
Nur ein Beispiel:
("Rechtsbeistand:
Der Begriff "Rechtsbeistand" wird im Allgemeinen verwendet, um eine Person zu bezeichnen, die einer Partei bei Gericht unterstützt, beispielsweise durch das Erklären von rechtlichen Begrifflichkeiten, das Sammeln von Beweisen oder das Formulieren von Argumenten.
Keine Pflicht zur juristischen Ausbildung:
Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt, der beide juristischen Staatsexamen bestanden haben muss, um eine umfassende Rechtsberatung zu leisten, ist für einen Rechtsbeistand keine juristische Ausbildung zwingend erforderlich.)
@Rainer hat sich nicht als Rechtsbeistand zu erkennen gegeben.
Man kann aber schon durch Mimik und Gestik artikulieren, dass man sich auskennt.
Und wenn auch noch zufällig @Rainer den "Gelben Schein hat", merkt ein kluger Richter (und ab spätestens Landesebene wissen die alle Bescheid) sofort, dass er auf verlorenem Posten steht.
LG
D-Marker (ungeimpft)