Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden

Rainer ⌂, El Verger - Spanien, Mittwoch, 21.05.2025, 17:00 (vor 214 Tagen) @ Martin3036 Views

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Rainer

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