Die 30jährige erlaubte Betriebsdauer gilt aber nicht für Brennwert- und Niedertemperaturkessel

Plancius, Dienstag, 02.01.2024, 11:33 (vor 117 Tagen) @ Ikonoklast2952 Views

Schon seit Jahrzehnten sind Brennwertkessel der Standard bei Gasheizungen. Also hier braucht niemand Angst zu haben, wenn seine Heizung schon nahe an den 30 Jahren dran ist.

Problematisch ist es, wenn der Gaskessel jetzt einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet. Man kann zwar fast alles reparieren, aber:

- Die meisten Heizungsfirmen haben nur begrenztes Know How in der Reparatur von Heizkesseln. Sie tauschen bisher den Kessel lieber aus, als größere Schäden zu reparieren.
- Die Ersatzteile der Kesselhersteller sind unverschämt teuer. Ist die Hauptplatine defekt oder hat der Brennraum einen Riss, dann ist ein Neugerät häufig wirtschaftlich sinnvoller.

Da für viele Hauseigentümer beim Umstieg auf eine Wärmepumpe jedoch häufige Kosten in mehrfach 10.000er Höhe zukommen, werden wohl demnächst auch an sich unwirtschaftliche Reparaturen an Gaskesseln durchgeführt. Es kommt zur viel besprochenen Kubanisierung deutscher Heizräume.

Es spricht aber vieles dafür, dass dieses bürgerfeindliche Heizungsgesetz nach der nächsten Bundestagswahl gekippt wird, auch wenn die AfD nicht an die Macht kommt. Voraussetzung ist, dass die Grünen draußen bleiben.

(Ist auf jeden Fall meine Hoffnung und auch die vieler anderer.)

Gruß Plancius

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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER


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