Die AGs sind durch die Corona Arbeitsschutzverordnung angehalten die Impfbereitschaft der Belegschaft zu erhöhen

Ikonoklast, Federal Bananarepublic Of Germoney, Dienstag, 04.10.2022, 18:18 (vor 569 Tagen) @ Olivia2781 Views
bearbeitet von Ikonoklast, Dienstag, 04.10.2022, 18:22

Z.B. Durch das Anbieten der "Impfung" über den Werksärztlichen Dienst, die "Impfung" auf Arbeitszeit, pro "Impf"propaganda in den firmeninternen Kommunikationskanälen (Intranet usw.).

In manchen Firmen gaben die Chefs die Vorturner und haben sich beim Spritzi-Spritzi für die Belegschaft ablichten lassen.

Ziemlich perfide aufgezogen...

Edit: siehe hier

https://www.bghw.de/e-magazin/neue-corona-arbeitsschutzverordnung-ab-1-oktober-2022

Unterstützen beim Impfen

Desweiteren sind Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Betriebsärzte und überbetriebliche Dienste von Betriebsärzten, die entsprechende Impfungen im Betrieb durchführen, muss der Arbeitgeber organisatorisch und personell unterstützen. Ebenso sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor, dass die Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei Erkrankung an COVID-19 aufzuklären sind und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung informiert werden müssen.

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Grüße

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Niemals haben wir "unser" Leben im Griff!

Die meisten von uns ziemlich gut, ohne es zu wissen.


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