Ärztliche Krankmeldungen werden inzwischen angezweifelt

Manuel H., Dienstag, 21.12.2021, 11:09 (vor 856 Tagen) @ Manuel H.1267 Views

„Wir haben erhebliche Zweifel, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt sind. Deshalb werden wir Ihnen (…) auch keine Entgeltfortzahlung gewähren.“

https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/kranke-unter-generalverdacht-arbeitgeber-verweig...

Solche Maßnahmen durch den Arbeitgeber hat es in der Vergangenheit durchaus gegeben, beispielsweise, wenn der gesunde Mitarbeiter im Betrieb ein "krankfeiern" ankündigt, um sich "zu rächen".

Dann geht der Konflikt vor Gericht.

Zitat
Verweigert der Arbeitgeber dann die Entgeltfortzahlung oder greift sogar zur Kündigung, können Betroffene aber die Zweifel noch entkräften, in dem sie den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit er das Gericht darüber informiert, dass tatsächlich eine Erkrankung vorlag.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/arbeitsrecht-zum-gelben-schein-darf-der-arbeitge...


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