Kapitalerträge werden angerechnet wenn kein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis vorliegst
Nur wenn man arbeiten geht oder privat versichert ist wird auf Kapitalerträge keine Krankenkasse fällig
Nur wenn man arbeiten geht oder privat versichert ist wird auf Kapitalerträge keine Krankenkasse fällig