Verständnisfrage

Nordlicht, Montag, 20.12.2021, 00:49 (vor 831 Tagen) @ Manuel H.2775 Views
bearbeitet von Nordlicht, Montag, 20.12.2021, 01:05

Hallo Manuel H.,

Ab dem 15.3. werden ja alle, die im Gesundheitswesen unselbständig arbeiten, ohne Bezüge freigestellt, nicht entlassen.

Was ist die offizielle rechtliche Grundlage dieser Aussage, die u. a. in Telegram-Kanälen fleißig kolportiert wird?

In dem am 10. Dezember verabschiedeten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" (Drucksache 20/188) werden in Absatz 1 zunächst alle von einer Impfpflicht ab 16. März 2022 betroffenen Personen und Einrichtungen aufgeführt. Absatz 2 lautet dann wie folgt:

(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:

1. einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung,

2. einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung oder

3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Wenn der Nachweis nach Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln. [...]

(Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf, S. 12).

Abgesehen von der Übermittlung personenbezogener Daten an das Gesundheitsamt sind dem Gesetzestext keine weiteren Sanktionen zu entnehmen. Von einer Freistellung ohne Bezüge ist dort nirgends die Rede; auch wird nicht gesagt, was eine Einrichtung zu erwarten hat, die die Meldung ans Amt einfach unterläßt.

Die Hauptfrage für mich als juristischem Laien ist: Welche Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten hat ein Gesundheitsamt, nachdem es die Daten eines Nichtgeimpften erhalten hat?

Spekulation: Ist das Ganze vielleicht lediglich ein Heißluftballon, um noch möglichst viele Corona-Leugner in die Nadel zu treiben?

Gruß,

Nordlicht

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