Vorsicht Fallstricke

Manuel H., Montag, 20.12.2021, 12:44 (vor 829 Tagen) @ NegaPosi1628 Views

Den Mindestbeitrag erreicht man nur, wenn man der Krankenkasse einen sehr niedrigen Verdienst glaubhaft machen kann.

Als "freiwillig" Pflichtversicherter gilt, wenn man nicht manipulieren will, dass man den vollen Krankenkassenbeitrag (also auch die bisherige Arbeitgeberleistung, die immerhin fast 50% ausmacht) für alle Einkommen (bis auf wenige Ausnahmen) monatlich an die Krankenkasse entrichten muß.

Wahrt man in der Korrespondenz ein paar Fristen nicht, droht einem die Einstufung zum Höchstsatz. :-)


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