Du musst bis zum 15.05. warten

Mephistopheles, Sonntag, 19.12.2021, 22:50 (vor 853 Tagen) @ Manuel H.3195 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Sonntag, 19.12.2021, 23:00

Ab dem 15.3. werden ja alle, die im Gesundheitswesen unselbständig arbeiten, ohne Bezüge freigestellt, nicht entlassen.

Was bedeutet das konkret?

Soweit ich weiß folgendes:

Ab dem 15.3. keine Gehaltszahlung mehr, keine Zahlung mehr an die Sozialversicherungen.
Weder die Krankenkasse, noch die Rentenkasse, noch die Pflegekasse, noch das Arbeitsamt erhält Geld.

Erst mal bist du den ganzen März noch versichert. Auch wenn du nur einen Tag beschäftigt wärest, bist du den gesamten Monat versichert.

Die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung ab April musst du bis zum 15. des Folgemonats entrichten. Am besten lässt du die Krankenkasse abbuchen.

Für den Krankenversicherungsschutz gilt eine Karenz von 30 Tagen, ab dann erlischt der Krankenversicherungsschutz.


Das wäre der erste Mai. Es könnte ja sein, dass dich ein Arbeitgeber zum 30. April einstellt, dann zahlt der für dich Beiträge für den gesamten Monat April.
Aber, wenn du dich freiwillig weiterversicherst, werden die Beiträge dann von deiner Kasse abgebucht (was ich empfehlen würde, so vermeidest du auf jeden Fall,dass du nicht versichert bist) und du musst nur sehen, dass dein Konto entsprechend gedeckt ist.

Da die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist, muß er sich ab dem 16.3. "freiwillig" pflichtversichern und mit der Krankenkasse seine Beiträge (er zahlt dann Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeitrag alleine) aushandeln, die nach gesetzlichen Vorgaben verfährt (Prozentsatz des Einkommens ab dem 16.3.)

Die Rentenversicherung kann er freiwillig weiter besparen (auch da wieder zahlt er beide Betragshälften) oder es halt sein lassen.

Nö, den ganzen Beitrag. Du bist aber als freiwillig Versicherter bei der Rentenversicherung schlechter gestellt als ein Pflichtversicherter. Das ist aber ein weites Feld. Suche jemand von der Rentenversicherung, der dich berät. Eine private Beratung wird teuer.

Ihm steht es frei, selber zu kündigen. In diesem Fall verliert er natürlich jeglichen Anspruch auf eine Abfindung und das Arbeitsamt sperrt ihn für Monate. (Sind es zwei Monate oder inzwischen drei Monate?) Wenn er Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, kann er das vielleicht für die Restmonate in Anspruch nehmen, maximal ein Jahr abzgl Sperrzeit.

Wenn er Anspruch auf ALG1 hat, wird er von der Bundesagentur automatisch weiterversichert. Er ist dann krankenversichert, wie wenn er eine Arbeit hätte. Wichtig ist, dass die Bundesagentur berets vorab über die drohende Arbeitslosigkeit informiert wird. Also, seit dem Moment, wo er weiß, dass er vom Arbeitgeber fregestellt wird. Die sagen dir dann schon, was sie von dir wollen. Du musst es nur melden!

Voraussetzung ist allerdings, dass er dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht, was er ja nicht tut, da er ungeimpft ist.

Fragen dazu:

1. Wie ist die Rechtslage, wenn er nicht kündigt? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus?

Er wird ein Problem haben, einen neuen Arbeitgeber zu finden. Am besten informiert an den beim Bewerbungsgespräch, über den Termin, ab wann man zur Verfügng steht.

2. Ist schon in der Diskussion, Arbeitslosengeld 1 nicht mehr auszuzahlen, wenn der Arbeitnehmer eine Vermittlung durch sein Impf"verhalten" vereitelt?

ALG1 ist im Unterschied zu ALG2 eine Versicherungsleistung. Da würde ich auf jeden Fall klagen. Du hast schließlich Beiträge bezahlt.

Das gleiche gilt dann auch für Arbeitslosengeld 2 (Hartz4)

3. Frei praktizierende Ärzte müssen ab dem 16.3. ihre Praxen schließen? Oder gibt es da Übergangsregelungen?
4. Was sagen die Rechtsanwälte zu dieser Regelung, die immerhin eine große Schar an Betroffenen hat?

Die musst du beauftragen, ansonsten sagen sie gar nichts. Wenn du sie beauftragst, musst du löhnen.

Gruß Mephistopheles


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