Also es gibt ja immer noch ein bestehendes Arbeitsrecht! Ansonsten www.nachweis-express.de

Durran, Montag, 20.12.2021, 08:07 (vor 852 Tagen) @ Manuel H.2049 Views
bearbeitet von Durran, Montag, 20.12.2021, 08:14

Am Arbeitsrecht ist bisher nichts geändert worden.

Wer bis zum Stichtag nicht Geimpft ist, wird lediglich dem Gesundheitsamt gemeldet.
Ansonsten sehe ich das normal Arbeitsrecht für anwendbar.

Fristlose Kündigung kann der Arbeitgeber natürlich versuchen. Kann dann aber sehr teuer für ihn werden.
Ordentliche Kündigung kann der Arbeitgeber ebenfalls versuchen. Natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Das sind bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit immer noch 4 Monate.

Der Arbeitgeber müsste also noch im Dezember 2021 ordentlich kündigen wenn der Mitarbeiter dann zum Mai 2021 entlassen werden soll. Bis dahin muss er natürlich auch bezahlen. Mitarbeiter über 50 Jahren erhalten dann 18 Monate ALG I.

Alles vorbehaltlich einer Änderung des Arbeitsrechts.

Aber es gibt mittlerweile verschiedene Mitteilungen auf allen Kanälen zu einer Seite.

www.nachweis-express.de Dort soll es Wochenmitte ein Impfattest von Ärzten für 17.95€ geben.
Die verlinkte Seite ist noch nicht scharf. Ob es funktioniert weiß man nicht. Könnte aber eine Möglichkeit sein sich von der Impfung rechtssicher befreien zu lassen.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung