Dann entfällt die Testpflicht wegen Unanwendbarkeit

Taurec ⌂, München, Donnerstag, 25.11.2021, 17:23 (vor 876 Tagen) @ der_Chris3962 Views
bearbeitet von Taurec, Donnerstag, 25.11.2021, 17:44

Hallo!

Wieler meinte ja, man dürfe den Gesunden ein Freitesten nicht ermöglichen.

Wohlan deutsche Volkswirtschaft - einige Hunderttausend oder Millionen Gesunde, die sich nicht Testen können wegen Materialmangel, werfen das Schiff dann auf Schlagseite.

In diesem Falle greift meines Erachtens der Grundsatz, daß Verordnungen, die per se nicht umsetzbar sind, auch nicht befolgt werden müssen bzw. keine Anwendung finden.
Kann unverschuldet nicht getestet werden, weil keine Tests vorhanden sind, entfällt die Testpflicht, weil es anderenfalls einem Arbeitsverbot gleichkäme (von den horrenden Bußgeldern bei Nichtumsetzung der Regel ganz zu schweigen), was man ja vermeiden will bzw. das nur für Testverweigerer gelten soll. [[zwinker]]

Gruß
Taurec

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