Okkupation

Falkenauge, Samstag, 11.07.2020, 11:14 (vor 1357 Tagen) @ BerndBorchert1915 Views

Vielen Dank für den Kommentar, Bernd Borchert.
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des GG lautet:
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

Das ist ein Abwehrrecht des freien Menschen gegen staatliche Beeinträchtigung und Zensur der Presse, des Rundfunks und des Films.

Es ist paradox und stellt die Dinge auf den Kopf, wenn man den Staat gerade zum Veranstalter eines übermächtigen hochdotierten Rundfunks macht, der in den Händen der Regierungs- und Parteivertreter in den Rundfunkgremien ein einseitiges Propagandainstrument ist.
Der Rundfunk wird nicht nur zensiert, sondern okkupiert!
Wie es in totalitären Staaten eben üblich ist, hier nur unter Vergewaltigung des Grundgesetzes verfassungsrechtlich und demokratisch verbrämt.


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