"Sie wollen einen anderen Staat!" - Erlebnisse vor dem staatstragenden Verwaltungsgericht
Am Mittwoch, dem 8. Juli 2020, fand in meinem Klageverfahren gegen den Südwestrundfunk über den Rundfunkzwangsbeitrag die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe statt.
Ich traf auf ein staatstragendes Gericht, das - gestützt auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - das freiheitliche deutsche Grundgesetz obrigkeitsstaatlich verbog. In Art. 5 GG heißt es: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“
Das Gericht interpretierte da hinein, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ein wesentlicher Träger dieses Grundrechts der Rundfunkfreiheit. Er habe daher einen maßgebenden Programmauftrag zur Information und öffentlichen Meinungsbildung. Daraus folgten eine Bestands- und Entwicklungsgarantie, die durch eine Finanzierungsgarantie ergänzt werden müsse.
Ich nannte das eine obrigkeitsstaatliche Verbiegung des Wortlautes des Grundgesetzes, worauf mir der Richter vorwarf, ich wolle ein anderes Grundgesetz und einen anderen Staat.
Siehe näher:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2020/07/11/sie-wollen-einen-anderen-staat-erlebni...