Du solltest dich mal vorher informieren,
bevor du hier so einen Bullshit verbreitest, Olivia.
Für einen ALG II Empfänger werden z.B. keinerlei Rentenbeiträge geleistet, gerade mal ein Pauschalbetrag für KV/PV.
Energiekosten werden auch nicht übernommen, sondern müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Anwaltskosten muss man auch selber tragen, außer es ist ein Fall, wo Prozesskostenhilfe gewährt wird... das übernimmt dann aber die Gerichtskasse, nicht das Jobcenter.
Arztkosten ... keine Ahnung, was du damit meinst. Hier anfallende Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, sofern es nicht so überflüssige IGeL-Leistungen sind. Ansonsten besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen. Dazu muss man aber nachweisen, dass man bereits 2% des Jahreseinkommens bereits dafür ausgegeben hat (als Chroniker 1% glaube ich) bzw. man zahlt das am Jahresanfang quasi als Vorkasse an die Krankenkasse, damit man das restliche Jahr nix mehr zahlen muss.
Letztlich zahlt das Jobcenter nur einige wenige Dinge (und das ist weniger als es früher für Sozialhilfeempfänger war):
- Miete
- Heizkosten
- Regelsatz
- bei Kindern im Haushalt eventuelle Leistungen aus dem Bereich "Bildung und Teilhabe" (BuT).
Und das wars!
Für irgendwelche "Sonderwünsche" darf man sich Darlehen aufs Auge drücken lassen, die man dann in den Folgemonaten mit max. 10% des Regelsatzes zurückzahlen darf, oder man geht bei der Kirche oder anderen carikativen Einrichtungen betteln.
Ach ja, sollte man einer dieser Aufstocker sein, kann man noch Fahrtkosten für den ÖPNV geltend machen....die werden aber meistens mit dem Freibetrag "verrechnet". Sollte man die Arbeitsstelle nicht mit dem ÖPNV erreichen können, kann man auch ein gebrauchtes Auto beantragen.... das darf dann aber nicht mehr wie 2500 EUR kosten...
Den bestmöglichen Schnitt bei dem Ganzen machen eigentlich die Leutchen, die schulpflichtige Kinder haben und ein Gesamteinkommen, dass gerade noch zum Bezug von Wohngeld berechtigt, denn dann ist man für den Bezug von Leistungen aus Bildung und Teilhabe berechtigt. Da gibts für jedes Kind am Anfang eines Schuljahres 100 EUR und zum Halbjahreswechsel nochmal 50 EUR für Schulmaterialien. Zusätzlich werden alle Kosten für eintägige Ausflüge bzw. mehrtägige Fahrten übernommen, die Übernahme von Kosten für Bücher ist Länder abhängig.
Ach, und wenn der Nachwuchs ganztägig betreut wird, werden die Kosten für die Mittagsverpflegung auch noch übernommen.
Aber wie gesagt, vorher vielleicht mal richtig informieren, und nicht irgendwelche Stammtischparolen nachblubbern.
Grüße
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Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!
Immer daran denken: Wer die Altparteien wählt, wählt den Krieg!